Aufzug-, Rolltreppen- und Rollsteigpreiskartell
Haben Sie für die Installation, die Wartung oder die Modernisierung eines Aufzugs, einer Rolltreppe oder eines Rollsteigs in Belgien, Deutschland, Luxemburg oder den Niederlanden in den Kalenderjahren 1995 bis einschließlich 2004 Gelder gezahlt, so haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Rückzahlung der Summen, die Ihnen als überhöhter Preis infolge vermutlich unerlaubter Preisabsprachen zwischen den Herstellern von Aufzügen, Rolltreppen und Rollsteigen in Rechnung gestellt wurden.
Omni Bridgeway würde diesen Anspruch gerne von Ihnen käuflich erwerben, um dann Ihre aufgrund des Preiskartells entstandenen Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Was ist geschehen?
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die führenden Aufzug-, Rolltreppen- und Rollsteigsfirmen in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden zwischen 1995 und 2004 ein Preiskartell gebildet haben.
Die Kartellmitglieder hatten unerlaubterweise Kunden und Projekte untereinander aufgeteilt, unerlaubterweise gegenseitig vereinbart, auf Wettbewerb untereinander zu verzichten und ferner erhebliche Anstrengungen unternommen, ihre konspirativen Aktivitäten zu verschleiern. So wurde unter anderem von Falschnamen auf Spesenabrechnungen und Prepaid-Mobiltelefonen Gebrauch gemacht, und es wurden Scheinangebote abgegeben, um den Anschein eines tatsächlich vorhandenen Wettbewerbs zu erwecken. Dieses wettbewerbswidrige Verhalten hatte natürlich erhebliche kostentreibende Auswirkungen in Bezug auf die Wartung, die Modernisierung und die Installation von Aufzügen, Rolltreppen und Rollsteigen und führte so zu "künstlich hohen Preisen".
"… es ist empörend, dass die Errichtungs- und Instandhaltungskosten von Gebäuden, einschließlich Kliniken, infolge dieses Kartells künstlich aufgebläht wurden. Die jeweilige Geschäftsleitung dieser Unternehmen wusste genau, dass das, was sie taten falsch war. Sie unternahmen erhebliche Anstrengungen, ihr illegales Handeln zu verheimlichen …. Der dabei entstandene Schaden… wird noch viele Jahre zu spüren sein, da sich dieses Handeln nicht nur auf die Bereitstellung von Gütern sondern auch auf deren Wartung bezogen hatte…. "
(Neelie Kroes, Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union)
Die Europäische Kommission hatte den Kartellmitgliedern Geldbußen in Höhe von insgesamt €992 Millionen auferlegt. Diese Gelder flossen in den Haushalt der Gemeinschaft und kamen somit nicht den direkt Geschädigten zugute, sodass diese Unternehmen ihre Schadenersatzansprüche in Form einer Zivilklage geltend bzw. anhängig machen müssen.
Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
Unternehmen in Belgien, Deutschland, Luxemburg oder in den Niederlanden, die in den Kalenderjahren 1995 bis einschließlich 2004 für die Installation, die Wartung und/oder die Modernisierung eines Aufzugs, einer Rolltreppe und/oder eines Rollsteigs Geldmittel aufgewendet haben, können unter Umständen Ansprüche auf Rückzahlung der Summen geltend machen, die sie an die Kartellmitglieder für Serviceleistungen an Aufzügen, Rolltreppen und Rollsteigen gezahlt haben und die infolge der Preisabsprachen künstlich hochgehalten wurden.
Basierend auf den Ergebnissen der durch die Europäische Kommission betriebenen Ermittlungen zur Sache, erachten wir solche Forderungen gegen diese Unternehmen als sehr erfolgversprechend.
Ihre Schadenersatzansprüche lassen sich vorläufig auf zwischen 10% und 33% der gesamten Ihrerseits an die Kartellmitglieder gezahlten Beträge veranschlagen. An dem Kartell beteiligt sind unter anderen Otis, Kone, Schindler und ThyssenKrupp. Auch besteht grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung aufgelaufener Zinsen, deren Höhe noch durch Sachverständige festgestellt werden muss.
Um nun die Höhe der Beträge, die Sie für die Installation, die Wartung oder die Modernisierung Ihrer Aufzüge, Rolltreppen und/oder Rollsteigen in den Jahren 1995 bis einschließlich 2004 aufgewendet haben und daher die eventuelle Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche feststellen zu können, fordern Sie bitte unser Claim Estimation Calculator hier.
Wie können Sie Ihre Ansprüche geltend machen?
Omni Bridgeway unterstützt Unternehmen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Rückzahlung an Hersteller von Aufzügen, Rolltreppen und Rollsteigen, die sich infolge der Preisabsprachen ergeben, indem Sie Ihre Ansprüche versucht durchzusetzen, gegen eine Zahlung, die nur im Erfolgsfalle fällig wird, also ggf. aus der ausgezahlten Schadenersatzsumme zu begleichen ist.
Die Rückforderung wird voraussichtlich zu einer Gerichtsklage führen, welche angesichts der hohen Kosten (in Millionenhöhe), des ungewissen Ausgangs, des Risikos hoher Gerichtskosten bei negativem Ausgang, mangelnder Kenntnisse über derartige Verfahren oder wegen Verteidigungstaktiken für ein einzelnes Unternehmen möglicherweise nicht praktikabel ist.
Käufer und/oder Verwender von Aufzügen, Rolltreppen oder Rollsteigen, die ihre Ansprüche (gegen Entgelt) an Omni Bridgeway abtreten, haben somit einen Rechtsbehelf zu ihrer Verfügung. Da das Honorar für Omni Bridgeway 30% der ggf. durchgesetzten Schadenersatzsumme beträgt und der an die Käufern und/oder Verwendern gezahlte Kosten deren Ansprüche die restlichen 70%, ist Omni Bridgeway natürlich daran gelegen, möglichst hohe Schadensersatzzahlungen zu erwirken, ihre Interessen decken sich folglich zu 100% mit denen der Käufer und/oder Verwender von Aufzügen, Rolltreppen oder Rollsteigen. Hinzu kommt, dass wenn Ansprüche verschiedener Parteien in einer Sammelklage zusammengefasst werden, die Einzelkläger anonym bleiben und infolge des Skaleneffekts sich Auslagen minimieren und Ergebnisse maximieren lassen.
Omni Bridgeway hat seinen Hauptsitz in Den Haag, verfügt über Filialen und Vertretungen in aller Welt und bearbeitet seit fast drei Jahrzehnten komplexe, länderübergreifende Fälle im Zusammenhang mit Ansprüchen. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen bei kollektiven Entschädigungsforderungen finden Sie hier.
Was müssen Sie tun?
Sollten Sie erwägen, sie an der Bridgeway Rückforderung zu beteiligen, lesen Sie bitte unseren Vorschlag für ein Rückforderungsangebot. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt mit Omni Bridgeway unter elevators@omnibridgeway.com oder unter der Telefonnummer:
- Kees-Jan Klap +31(0)62 185 2931
- Babet Reinders + 31(0)70 338 4343
- Fabienne Kasteel + 31(0)70 338 4343
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