Omni Bridgeway
Luftfracht-Preiskartell
Download proposal |
View page as PDF
Wenn Sie in den Kalenderjahren 2000 bis einschließlich 2006 in Europa internationale Luftfrachtdienste in Anspruch genommen haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rückzahlung des durch vermutliche Preisabsprachen zwischen Luftfahrtgesellschaften zuviel gezahlten Betrages.
Omni Bridgeway bietet Ihnen Ihren Anspruch ze erwerben!
Was ist geschehen? *
Zwischen 1997 und 2000 reagierten internationale Luftfahrtgesellschaften mit einem Treibstoffzuschlag auf Luftfrachttarife auf die steigenden Kerosinpreise. Der Zuschlag stand jedoch in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Auswirkungen der Treibstoffkosten. So wurde beispielsweise der Zuschlag ausschließlich anhand des Frachtgewichts berechnet, unabhängig von den Flugkilometern. Das US-Verkehrsministerium genehmigte den Zuschlag denn auch nicht, da die Luftfahrtgesellschaften den Nachweis der wirtschaftlichen Notwendigkeit nicht erbringen konnten. Gleichzeitig teilte der Dachverband der Luftverkehrsgesellschaften, der Internationale Luftfahrtverband IATA, den Luftfahrtgesellschaften mit, dass das Auferlegen eines solchen Zuschlags wahrscheinlich gesetzwidrig und klar wettbewerbshemmend sei. Die IATA warnte die Luftfahrtgesellschaften, dass die Anwendung des Zuschlags eine Strafverfolgung sowie Schadensersatzforderungen als Ausgleich für gezahlte Zuschläge nach sich ziehen könnte.
Trotz dieser Warnungen wurde der Zuschlag ab dem Jahr 2000 bis Februar 2006 von etwa 40 internationalen Luftfahrtgesellschaften eingeführt und durch weltweite Absprachen aufrechterhalten. Von manchen Luftfahrtgesellschaften wurde der Zuschlag mehr als 20 Mal geändert, von 4 Cent/kg bis 72 Cent/kg.
Im Februar 2006 nahmen Kartellbehörden in verschiedenen Kontinenten Hausdurchsuchungen vor, woraufhin sich eines der Kartellunternehmen geständig zeigte. Inzwischen unternehmen Kartellbehörden überall in der Welt strafrechtliche Schritte und wurden zivile Gruppenklagen erhoben. Bislang wurden von Luftfahrtgesellschaften Strafen in Höhe von über 1,6 Mrd. US-Dollar gezahlt, wurden aufgrund von Vergleichen und Gruppenklagen Zahlungen von etwa 100 Mio. US-Dollar geleistet, legten Luftfahrtgesellschaften und ihre Vorstände in über 15 Fällen ein Schuldanerkenntnis ab und bekamen vier Vorstände von Luftfahrtgesellschaften eine über 2-jährige Haftstrafe.
Alle diese Klagen und Vergleiche fanden außerhalb Europas statt. Am 21. Dezember 2007 sandte die EU-Kommission jedoch verschiedenen Luftfahrtgesellschaften eine so genannte Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der der Vorwurf festgelegter Luftfrachttarife und damit eines Verstoßes gegen EU-Regeln zu wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen geäußert wurde. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich in den nächsten Monaten Bußgelder verhängen.
Zu den außerhalb Europas in Gerichtsverfahren verwickelten Luftfahrtgesellschaften gehören Air Canada, Air France-KLM, Air New Zealand, All Nippon Airways, British Airways, Cargolux, Cathay Pacific, LAN Cargo (Chile), Japan Airlines, Lufthansa, Malaysian Airline System, SAS und United Airlines (US).
* Diese Angaben stammen überwiegend aus Unterlagen, die für Gerichtsverfahren in Ländern außerhalb Europas gesammelt wurden (einschließlich Schuldanerkenntnissen und Geständnissen in Strafprozessen), und sich auf Geständnisse stützende richterliche Feststellungen.
Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2000 bis einschließlich 2006 in Europa von Fluggesellschaften direkt oder indirekt (z. B. über Verlader) internationale Luftfrachtdienste in Anspruch genommen haben, haben eventuell Anspruch auf Rückzahlung des Betrages, um den die Frachtgebühren durch mögliche Preisabsprachen künstlich überhöht waren.
Angesichts der den Luftfahrtgesellschaften zugesandten Mitteilung der Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission, der Gruppenklagen und der polizeilichen Untersuchungsergebnisse weltweit (einschließlich Gefängnisstrafen für Vorstände von Luftfahrtgesellschaften) sowie der Rückstellungen für zu erwartende Zahlungen, die diverse Luftfahrtgesellschaften bereits in dieser Sache gebildet haben, gehen wir davon aus, dass eine Rückforderung gegenüber den Luftfahrtgesellschaften sehr aussichtsreich wäre.
Global lässt sich Ihr Anspruch auf etwa 10 % Ihrer Gesamtausgaben für in Europa gebuchte internationale Luftfrachtdienste in den Kalenderjahren 2000 bis einschließlich 2006 veranschlagen. Der tatsächliche Schätzbetrag hängt von Sachverständigengutachten ab.
Wie können Sie Ihre Ansprüche geltend machen?
Omni Bridgeway unterstützt Unternehmen bei der Rückforderung der durch Preisabsprachen unter den Luftfahrtgesellschaften erlittenen Verluste, indem wir das gesamte Rückforderungsverfahren finanzieren und abwickeln und als Gegenleistung ein Honorar erhalten, das nur bei einer erfolgreichen Rückforderung fällig ist.
Die Rückforderung wird voraussichtlich zu einer Gerichtsklage führen, welche angesichts der hohen Kosten (in Millionenhöhe), des ungewissen Ausgangs, des Risikos hoher Gerichtskosten bei negativem Ausgang, mangelnder Kenntnisse über derartige Verfahren oder wegen Verteidigungstaktiken für ein einzelnes Unternehmen möglicherweise nicht praktikabel ist.
Durch die Finanzierung und Geltendmachung der Ansprüche durch Omni Bridgeway erhalten alle Luftfrachtverlader Zugang zum Rechtsweg. Außerdem ermöglicht die Bündelung der Ansprüche vieler Parteien in einem einzigen Prozess ein effizienteres Vorgehen und führt zu minimalen Kosten und einer maximalen Auszahlung.
Omni Bridgeway hat seinen Hauptsitz in Den Haag, verfügt über Filialen und Vertretungen in aller Welt und bearbeitet seit fast drei Jahrzehnten komplexe, länderübergreifende Fälle im Zusammenhang mit Ansprüchen. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen bei kollektiven Entschädigungsforderungen finden Sie hier.
Durch das erfolgsabhängige Honorar schließlich hat Omni Bridgeway ein Interesse an einer größtmöglichen Rückzahlung.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie erwägen, sich an einer Rückforderung durch Omni Bridgeway zu beteiligen, lesen Sie bitte unsere Übersicht über unsere Vorschlag für Rückforderung. Alternativ wenden Sie sich bitte Omni Bridgeway für weitere Informationen über aircargo@omnibridgeway.com oder rufen Sie uns an unter + 31 (0) 70 338 4343 und fragen Sie nach jeder:
- Frau Heleen Rijkens
- Herrn Arjen Thiescheffer oder
- Herrn David Burstyner
