Wenn Arbeitgeber Whistleblower entlassen
Omni Bridgeway unterstützte eine Kanzlei dabei, im Namen eines Whistleblowers ein qui-tam-Verfahren einzuleiten. Dabei handelt es sich um eine Klage, die eine Einzelperson wegen Betrugs am Staat erhebt. Dieser Person stehen zwischen 15 und 25 Prozent der zugesprochenen Schadensersatzsumme zu. In unserem Fall sah sich der Whistleblower Vergeltungsmaßnahmen seines ehemaligen Arbeitgebers ausgesetzt, nachdem er den Betrug des Arbeitgebers aufgedeckt hatte. Er war leitender Angestellter eines branchenführenden Unternehmens. Als er die betrügerische Preisgestaltung seines Arbeitgebers bei Verkäufen an die US-Regierung wiederholt thematisierte, wurde ihm gekündigt. Das Unternehmen begründete die Entlassung mit der Verkleinerung bzw. der Umstrukturierung des Unternehmens.
Der ehemalige Arbeitgeber des Klägers und ein anderes Unternehmen verkauften Produkte an die Regierung. Über Jahre hinweg ließen sie bei der Preisberechnung in betrügerischer Absicht vertraglich zugesicherte Rabatte und Verkaufsbedingungen unberücksichtigt. Die Regierung gab deshalb hunderte Millionen Dollar für den Erwerb von Produkten zu überhöhten Preisen und Mengen aus. Der Whistleblower meldete das betrügerische Verhalten, stellte Untersuchungen an und bemühte sich, den Betrug zu beenden. Sein Arbeitgeber hingegen versuchte, das Vorgehen zu vertuschen, indem er Drohungen aussprach, den Whistleblower benachteiligte und ihn letztendlich entließ. Der entlassene Mitarbeiter erhob zum einen Klage gemäß dem False Claims Act (Bundesgesetz über betrügerische Zahlungsanforderungen) und gemäß dem Recht verschiedener Bundesstaaten über betrügerische Zahlungsanforderungen. Zum anderen wehrte er sich gegen die unrechtmäßige und als Vergeltungsmaßnahme vorgenommene Kündigung.