Anwendungsbereiche
- Wir finanzieren Ihre Anwaltsgebühren sowie Gerichtskosten in der Berufungs- und Revisionsinstanz.
- Wir zahlen erstrittene Urteile an Sie aus, auch wenn ein Rechtmittel eingelegt wurde.
Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner mit diesen Leistungen zur Seite:
Bis zum Abschluss des Berufungs- oder gar Revisionsverfahrens vergeht viel Zeit, in der Ihnen wichtige Liquidität vorenthalten bleibt. Omni Bridgeway wandelt Urteile deshalb schon vor Eintritt der Rechtskraft in wertvolles Betriebskapital um. Erhalten Sie ein stattgebendes Urteil, schütten wir unmittelbar einen Teilbetrag an Sie aus.
Darüber hinaus finanzieren wir Ihre Prozesskosten. Gerade in der Berufungs- und Revisionsinstanz nimmt das wirtschaftliche Risiko Ihres Verfahrens beträchtlich zu. Omni Bridgeway sorgt dafür, dass Sie trotzdem ungehindert Ihr Recht geltend machen können. Wir finanzieren sämtliche Anwaltskosten und übernehmen die Gerichtsgebühren – auch im Falle einer Niederlage.
Mit Omni Bridgeway legen Sie die ideale Grundlage für einen erfolgreichen Prozess. Dank unserer jahrzehntelangen Prozesserfahrung erfahren Sie kurzfristig, wie wir Ihre Berufung oder Revision unterstützen können.