Ein türkisches Bauunternehmen wendet sich zur Beitreibung von Forderungen gegen die usbekische Regierung an Omni Bridgeway

Ein türkisches Bauunternehmen wendet sich zur Beitreibung von Forderungen gegen die usbekische Regierung an Omni Bridgeway
Der Sachverhalt
Als sich das türkische Bauunternehmen an Omni Bridgeway wandte, hatte es bereits sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft, sein Schiedsurteil zu vollstrecken. Unser Auftrag lautete daher: Mithilfe unserer Expertise einen effizienten Plan zur Beitreibung der Forderung ausarbeiten und diesen umsetzen. Das türkische Unternehmen hatte zuvor einen Schiedsspruch der International Chamber of Commerce (ICC, Internationale Handelskammer) zu seinen Gunsten erstritten. Der Prozessgegner war ein halbstaatliches Unternehmen der Republik von Usbekistan, das den Bau einer Bewässerungsanlage nicht bezahlt hatte. 

Unsere Rolle
Unser Team aus erfahrenen Vollstreckungsspezialisten unternahm die folgenden Schritte:
• Wir ermittelten und beschlagnahmten Vermögenswerte des Schuldners in zahlreichen Ländern. 
• Wir spürten Vermögen auf und nahmen Vollstreckungsmaßnahmen vor in Belgien, Frankreich, Deutschland, Japan, den Niederlanden, der Türkei und den USA.
• Wir bereiteten unseren Kunden darauf vor, dass der Staat sich vor zahlreichen Gerichten auf vermeintliche Rechte an den Gegenständen und auf seine Staatenimmunität berufen würde. Als es so weit kam, wehrten wir die Ansprüche erfolgreich ab.
• Wir nutzten unsere Beziehungen zu hochrangigen Vertretern einer multilateralen Organisation und handelten in Manila (Philippinen) einen Vergleich aus.

Das Ergebnis
Dank der effektiven Kombination von Gerichtsverfahren in sieben Gerichtsbarkeiten und anschließenden Verhandlungen, an denen auch hochrangige Vertreter einer multilateralen Organisation beteiligt waren, konnte unser Kunde einen zufriedenstellenden Vergleich erzielen.