Prozessfinanzierung bei Behandlungsfehlern im Arzthaftungsrecht

Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht ermöglicht schwer geschädigten Patienten den Zugang zum Recht, wenn sie einen ärztlichen Behandlungsfehler als Ursache ihrer Schädigung vermuten. 

Der Ausgang eines solchen Arzthaftungsprozesses ist gerade für den Laien kaum zu prognostizieren. Daher scheuen viele Geschädigte die hohen Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens. In dieser Situation können wir von Omni Bridgeway unsere Unterstützung anbieten. 

Wir prüfen die Erfolgsaussichten der Klage kostenlos und ohne Risiken für den Patienten. Sehen wir am Ende dieser Prüfung überwiegende Erfolgsaussichten, übernehmen wir das komplette Kostenrisiko und halten ausschließlich im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös. Zudem sorgen wir im Rahmen des Gerichtsverfahrens selbst für eine Waffengleichheit mit den Versicherungskonzerne, indem wir den Anwälten unsere medizinischen Berater mit einer hohen Expertise zur Seite stellen. Aber auch für den Patientenanwalt selbst bringen die Prozess Finanzierungvorteile mit sich. 

So kann er im Rahmen der wirtschaftlichen Aufklärung seine Mandanten eine zusätzliche Option anbieten. Dies erhöht die Anzahl seiner Mandate und seinen Umsatz. So zahlen wir zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG noch eine 1,0 Gebühr. Für den fachlichen Austausch stehen bei Omni Bridgeway Experten zur Verfügung, die sich seit über einem Jahrzehnt auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert haben. Das Honorar erhält der Rechtsanwalt durch uns zeitnah und zuverlässig. So kann er sich in der Kommunikation mit seinem Mandanten auf das Wesentliche konzentrieren - den Erfolg in der Sache.