Prozessfinanzierung bei Betriebsschließungsversicherungen

Das Thema Betriebsschließungsversicherungen beschäftigt seit Beginn des Lockdown in Deutschland neben den betroffenen Unternehmen auch viele Rechtsanwälte und nunmehr auch die Gerichte. 

Viele Versicherer stellen sich auf den Standpunkt, dass eine staatlich veranlasste Schließung des Unternehmens aufgrund der Ausbreitung des COVID-19 Virus von den bestehenden Betriebsschließungsversicherungen nicht gedeckt ist und lehnen eine Regulierung der Forderung der Betriebe ab. 

Als Argument wird von den Versicherern oft angeführt, dass in den Versicherungsbedingungen COVID-19 nicht explizit aufgeführt ist und damit nicht mitversichert ist. Zudem führen die Versicherungen an, dass sie nur zahlen müssen, wenn der Betrieb aufgrund einer konkreten behördlichen Anordnung geschlossen wurde und nicht im Rahmen einer Pandemie. 

Einige Versicherer bieten derzeit eine sogenannte Kulanzzahlung in Höhe von 15 Prozent der Schadenssumme an. Wir bei Omni Bridgeway sehen einen solchen Betrag als zu gering an. 

Zudem sehen wir sehr gute Erfolgsaussichten für Kläger, die gegen ihre Versicherungen vorgehen wollen. Mit einem Prozessfinanzierer im Boot stellen Sie Waffengleichheit zu den finanzstarken Versicherern her und können Ansprüche ohne weiteres Kostenrisiko durchsetzen. 

Gerne prüfen wir Ihre Anfrage und übernehmen das finanzielle Kostenrisiko der rechtlichen Auseinandersetzung.