Prozessfinanzierung im Erbrecht

Streitigkeiten auf dem Gebiet des Erbrechts sind in der Regel nur in sehr begrenztem Umfang von der Rechtschutzversicherung umfasst. Daher bietet die Prozessfinanzierung im Hinblick auf die oftmals erheblichen Kosten in vielen Fällen die einzige Chance, erbrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Dies gilt sowohl für die außergerichtliche als auch die gerichtliche Geltendmachung von geldwerten Ansprüchen. Finanzierungsfähig sind z. B. die Feststellung der Erbenstellung, die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Testamentsanfechtungen oder Ansprüche von beeinträchtigten Vertragserben. 

Die Prozessfinanzierung kommt unabhängig vom Stand des Verfahrens in Betracht, also nicht nur vor Einreichen einer Klage, sondern auch bei der Entscheidung, ob Rechtsmittel gegen ein Urteil eingelegt werden soll.

Für den Anspruchsinhaber übernehmen wir das komplette Kostenrisiko, d. h. im Falle des Unterliegens, zahlen wir in vollem Umfang die angefallenen Kosten, auch die des Gegners. Im Fall des Obsiegens, und nur dann, sind wir am Erlös beteiligt. Es handelt sich also um eine reine Erfolgsbeteiligung.