Prozessfinanzierung bei Geburtsschäden
Familien mit geburtsgeschädigten Kindern sind nicht nur emotional stark betroffen. Mit dieser Situation geht oft auch eine finanzielle schwerwiegende Situation einher, in die es Familien bzw. den Kindern oft nicht erlaubt, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Dies ist unter dem Aspekt gut zu verstehen, wenn man sich die Kosten eines solchen Verfahrens anschaut, weil in diesem Bereich schnell Streitwerthöhen über 600.000 Euro erreicht werden.
Hier spricht man von Kosten von etwa 35.000 Euro und mehr für die erste Instanz, wenn auf der Gegenseite ein Rechtsanwalt und ein Beklagter vorhanden ist.
Geht man in die zweite Instanz oder sind auf der Gegenseite mehrere Beklagte vorhanden, so kommen schnell über 60.000 Euro bis 70.000 Euro und mehr zustande. Diese Situation führt dazu, dass Ansprüche vor Gericht oft nicht durchgesetzt werden.